Ergänzungssatzung der Sparte Square Dance
in der Spielvereinigung Leiferde von 1921 e. V.
(Stand: 22.06.2007)

§ l Name, Mitgliedschaft und Zweck der Sparte

(1) Die am 13.04.2007 gegründete Sparte Square Dance ist eine Sparte der Spielvereinigung Leiferde von 1921 e.V. (§ 18 der Vereinssatzung). Diese Satzung ergänzt die Vereinssatzung und regelt notwendige Besonderheiten der Sparte Square Dance. Sie ist über die SV Leiferde Mitglied des Landessportbundes Niedersachsen e.V. mit seinen Gliederungen sowie der European Association of American Square Dancing Clubs (EAASDC). Die Sparte führt den Namen „LeifSquares“.

(2) Der Zweck der Sparte ist ausschließlich und unmittelbar die Pflege und Förderung des Tanzsports in der Form des amerikanischen Volkstanzes, insbesondere des Amerikanischen Square Dance als Sport für alle Altersstufen. Darüber hinaus sollen Jugendliche für diesen Tanzsport begeistert, für Familien ein Rahmen für gemeinsame sportliche Betätigung geschaffen und die menschlichen und kulturellen Beziehungen zu anderen Völkern gefördert und vertieft werden.

(3) Der Verein unterstützt den Grundsatz der Chancengleichheit. Er wird niemanden wegen seiner Nationalität, Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Alter in irgendeiner Weise diskriminieren oder die Eignung zur Mitgliedschaft davon abhängig machen. Er wird ferner an keinen Aktivitäten von Organisationen teilnehmen, von denen bekannt ist, dass dort Personen diskriminiert werden. Der Verein wird diese Grundsätze auch seinen Mitgliedern auferlegen und über deren Einhaltung wachen.

(4) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

  1. die Veranstaltung von tanzsportlichen Begegnungen, nämlich Workshops, Tanztraining und Tanztreffen und die Ausbildung von Tänzern,
  2. die Verbreitung des Gedankens des Square Dance und der Werbung dafür,
  3. die Förderung der Freundschaft und des gegenseitigen Verständnisses zwischen Angehören aller Nationen in gemeinsamer Ausübung des Square Dance.

§ 2 Selbständigkeit der Sparte

Die Selbständigkeit der Sparte umfasst:
  1. Die Beschlussfähigkeit über Einführung, Höhe und Wegfall von Umlagen.
  2. Die Eigenverantwortlichkeit gegenüber dem Dachverband EAASDC und anderen Square Dance Clubs.
  3. Die Beschlussfassung über die Gestaltung von Banner, Badge und Dangle sowie anderer nach den Bestimmungen des EAASDC erforderlicher Namen, Symbole und Verfahren.

§ 3 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft richtet sich nach den Bestimmungen der Vereinssatzung. Der Bewerber muss sich unwiderruflich zu der Ergänzungssatzung der Sparte Square Dance bekennen, die bei Eintritt übergeben wird.

§ 4 Organe

Die Sparte wird geleitet und verwaltet durch:

  1. Die Spartenversammlung der Mitglieder
  2. Den Spartenvorstand

§ 5 Spartenversammlung

Die Spartenversammlung als Mitgliederversammlung ist zuständig für:

  1. Entgegennahme des Jahres- und Rechenschaftsberichtes des Spartenvorstandes.
  2. Beschlussfassung über die Entlastung des Spartenvorstandes.
  3. Wahlen entsprechend der Satzung der Spielvereinigung Leiferde.
  4. Beschlussfassungen nach § 2.1 und 2.3 dieser Ergänzungssatzung.
  5. Änderung der Ergänzungssatzung.
    Sie ist möglich mit einer 2/3-Mehrheit der Spartenversammlung und nach Zustimmung durch den Hauptvorstand der SV Leiferde.

Die Spartenversammlung ist vom Spartenvorstand spätestens vier Wochen vor der Jahreshauptversammlung der SV Leiferde unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung einzuberufen. Anträge zur Änderung der Ergänzungssatzung sind drei Wochen, allgemeine Anträge zwei Wochen vor der Spartenversammlung bei der Präsidentin bzw. bei dem Präsidenten einzureichen. Der Vorstand der SV Leiferde ist zur Spartenversammlung einzuladen. Für die Einberufung außerordentlicher Spartenversammlungen gelten die Bestimmungen der Satzung der SV Leiferde.

§ 6 Der Spartenvorstand setzt sich wie folgt zusammen:

  1. President (Spartenleiterin oder Spartenleiter)
  2. Vice-President (Stellvertretende Spartenleiterin oder stellvertretender Spartenleiter)
  3. Publicity (Pressewartin oder Pressewart)
  4. Secretary (Schriftführerin oder Schriftführer)

Die Spartenleiterin oder der Spartenleiter sorgt in Zusammenarbeit mit den übrigen Vorstandsmitgliedern für die Erledigung der laufenden Geschäfte. Der Spartenvorstand ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladen wurde und mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Spartenleiterin oder des Spartenleiters.

Der Spartenvorstand kann zu seiner Entlastung im Einzelfall für bestimmte Aufgaben geeignete Mitglieder oder Gruppen von Mitgliedern heranziehen, die diese im Rahmen der vom Vorstand festgelegten Aufgabenstellung selbständig wahrnehmen. Gegenüber der Spartenversammlung bleibt der Spartenvorstand verantwortlich.

Die Mitglieder des Spartenvorstandes werden von der Spartenversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Mitglied des Spartenvorstandes im Verlauf der Wahlperiode aus, bestimmt der Vorstand bis zur nächsten Spartenversammlung ein Ersatzmitglied.

Der Spartenvorstand hat regelmäßig Sitzungen abzuhalten. Die Sitzungen sind grundsätzlich spartenöffentlich.

 

Einstimmig beschlossen in der Spartenversammlung am 25. Mai 2007

  • zur Vorlage in der Jahreshauptversammlung 2008 der SV Leiferde und formellen Beschlussfassung über die neue Sparte Square Dance sowie diese Ergänzungssatzung nach § 5 und 18 der Vereinssatzung
  • Absatz 3 in § 1 auf Empfehlung des EAASDC eingefügt nach Vorstandsbeschluss am 22.06.2007, bisheriger alter Absatz 3 wurde Absatz 4


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letzte Änderung: 20.10.2007  -  Impressum